Allgemeine Geschäftsbedingungen der Immolife Immobilienverwertungs GmbH

(Stand: 01.12.2005)

1) Gegenstand

a. Immolife Immobilienverwertungs GmbH vermittelt via Internet Informationen über den Ankauf und Anmietung von Immobilien sowie über die Finanzierungsmöglichkeiten für zu erwerbende Immobilienobjekte und vermittelt diesbezügliche Geschäftsabschlüsse zwischen Interessenten und den jeweiligen Immobilienanbietern bzw. Produktpartnern im Finanzierungsbereich Jeder Zugriff auf unsere Seiten im Internet, der Abruf der dort eingehaltenen Informationen und jede weitere Zusammenarbeit zwischen Miet-, Kauf- und Finanzierungsinteressenten für Immobilien unterliegt den nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Im Falle eines Geschäftsabschlusses über den Ankauf oder die Anmietung von Immobilien entsteht ein Provisionsanspruch des Maklers im Sinne des Maklergesetzes.

b. Immolife Immobilienverwertungs GmbH führt regelmäßig eine Überprüfung und Aktualisierung ihrer Webseiten durch.

c. Immolife Immobilienverwertungs GmbH behält sich vor, nach freiem Ermessen einer Auswahl an verfügbaren Objekten oder Produkten auf ihren Seiten im Internet zu zeigen, wenn die Anzahl vorhandener Angebote besonders hoch ist; im Zusammenhang mit einer derartigen Auswahl nach freien Ermessen übernimmt Immolife Immobilienverwertungs GmbH keinerlei Verpflichtungen und keinerlei Haftungen. 


2) Vorbehaltene Rechte

a. Inhalt und Struktur der Immolife Immobilienverwertungs GmbH Webseiten sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung von Informationen oder Daten, insbesondere die Verwendung von Texten, Textteilen oder Bildmaterial ist grundsätzlich nicht erlaubt und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Immolife Immobilienverwertungs GmbH. Hievon nicht erfasst ist der für den Interessenten für seine privaten Zwecke bestimmte Ausdruck eines allfälligen Finanzierungsantrages, einer Unterlagen-Checkliste oder sonstige Merkblätter.

b. Dem Nutzer ist es weiterhin nicht erlaubt, jegliche Informationen, insbesondere über Immobilien und Eigentümer, die dieser anhand der im Miet- und Kaufmarktplatz eingestellten Daten und/oder der Versendung von Immobilienexposés erhält, an Dritte weiterzugeben und/oder zu anderen, insbesondere gewerblichen Zwecken zu verwenden. Die erhaltenen Informationen dienen ausschließlich dem persönlichen Interesse. Der Interessent verpflichtet sich, derartige Informationen vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber geheim zu halten; im Falle eines Verstoßes gegen diese Verpflichtung wird der Interessent Immolife Immobilienverwertungs GmbH schad- und klaglos halten sowie Immolife Immobilienverwertungs GmbH einen allfälligen Provisionsentgang ersetzen. 

3) a. Immolife

Immobilienverwertungs GmbH übernimmt keinerlei Haftung für unentgeltlich zur Verfügung gestellte Informationen, soweit deren Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit nicht ausdrücklich bekannt ist (§ 1300 ABGB). Wir weisen aber darauf hin, dass die Immobilienanbieter, unsere Kooperationspartner und sonstige Vertragspartner laufend die von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen vorab auf ihre Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit überprüfen.

b. Hinsichtlich entgeltlich zur Verfügung gestellten Informationen haftet Immolife Immobilienverwaltungs GmbH nur für deren Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit und Qualität; eine Haftung ist für den Fall leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Im Übrigen ist die Haftung betraglich mit der Höhe des jeweiligen Entgelts und/oder der jeweiligen Provision begrenzt. Immolife Immobilienverwertungs GmbH übernimmt keine Garantie, dass im eigenen Bereich oder sonst am freien Markt keine vergleichbaren günstigeren Immobilienobjekte bzw. Finanzierungsmöglichkeiten bestehen.

c. Immolife Immobilienverwertungs GmbH übernimmt keine Haftung für die ordnungsgemäße vertragliche Abwicklung und Erfüllung eines Immobilienkauf, -miet- oder - finanzierungsvertrages, der durch ein Angebot auf der Internetplattform von Immolife Immobilienverwertungs GmbH zustande gekommen ist.Die auf der Homepage von Immolife Immobilienverwertungs GmbH enthaltenen Informationen stellen keine verbindlichen Angebote dar und bedürfen eines gesonderten Anbotes des Interessenten an den jeweiligen Dienstleister.

d. Für den Inhalt fremder Websites, auf die mittels Link verwiesen wird, wie auch für Fehler, die aus mangelhafter Datenübertragung resultieren, wird ebenfalls keine Haftung übernommen. 

4) a. Es wird die ausschließliche Anwendung des Österreichischen Rechts vereinbart.

b. Mündliche Abreden werden nicht getroffen. Alle Vereinbarungen zwischen den Parteien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dies gilt auch für Änderungen und Ergänzungen sowie für die Aufhebung dieser Schriftformklausel selbst. Für die Einhaltung der Schriftform genügt die Verwendung von E-Mails bzw. Fax.

c. Immolife Immobilienverwertungs GmbH behält sich das Recht vor, die AGB für künftige Geschäfte jederzeit anzupassen. Es gelten die jeweils aktuellen AGB zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, wie sie auf den Web-Seiten der Immolife Immobilienverwertungs GmbH veröffentlicht sind.

d. Soweit für den Nutzer kein zwingender Gerichtsstand etwa im Sinne des § 14 KSchG besteht, wird ausdrücklich die ausschließliche Zuständigkeit für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit der geschäftlichen Beziehung zwischen dem Interessenten und Immolife Immobilienverwertungs GmbH resultierenden Streitigkeiten des für 1010 Wien, Österreich, nach der Höhe des Streitwertes in Handelssachen jeweils zuständigen Gerichtes vereinbart (§ 104JN).

e. Wenn der Nutzer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist Immolife Immobilienverwertungs GmbH berechtigt, sofern gesetzlich nicht zwingend ausgeschlossen, ihn an dem für die zuständigen Gerichte in Wien zu verklagen.
Sie kann auch vom Nutzer nur an diesem Gericht verklagt werden, sofern keine anderen Vereinbarungen bestehen.


f. Entgegenstehende AGB sind nicht vereinbart und gelten nur, wenn sich Immolife Immobilienverwertungs GmbH schriftlich mit ihrer Geltung einverstanden erklärt hat.


g. Sollte eine Bestimmung der allgemeinen oder ergänzenden Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Regelungen hiervon unberührt. In diesem Fall verpflichten sich die Vertragsparteien eine Regelung zu treffen, die wirtschaftlich dem Gewollten am nächsten kommt.